Was ist die ABA?
Die „Abschließende Arbeit“ (ABA) stellt eine der drei Säulen der neuen Reifeprüfung dar und kann seit dem Schuljahr 2024/25 freiwillig gewählt werden (davor war sie für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend).
Formen der abschließenden Arbeit
Eine forschende Arbeit bezieht sich auf einen methodischen, analytischen Prozess, bei dem Informationen gesammelt, untersucht und ausgewertet werden, um neue Erkenntnisse zu gewinnen oder bestehendes Wissen zu erweitern. Eine forschende Arbeit kann eine schriftliche Arbeit unter Beschreibung der angewandten Methoden und der Reflexion der Ergebnisse oder das Ergebnis eines forschenden Prozesses unter Nutzung von medialen Formaten sein (siehe gestalterische/künstlerische Arbeit).
Eine gestalterische oder künstlerische Arbeit umfasst das Ergebnis eines gestalterischen oder künstlerischen Prozesses. Der praktische Teil kann eine Vielzahl von Ausdrucksformen und Formaten enthalten: zum Beispiel ein Medienprodukt (zum Beispiel eine Folge eines Podcast und deren Einbettung in das Gesamtkonzept einer Podcast-Reihe, eine Videoreportage), ein musikalisches oder künstlerisches Werk (zum Beispiel eine Komposition oder eine Skulptur) oder eine musikalische oder künstlerische Darbietung (zum Beispiel ein Konzertprogramm). Das Ergebnis des Entstehungsprozesses ist zu dokumentieren. Diese Dokumentation enthält Hintergrundinformationen, Ergebnisse von Recherchen und Details zur gewählten Methodik, wie auch zur Entscheidungsfindung bei wichtigen Fragen im Arbeitsprozess. Die eigene praktische Arbeit wird dabei im Kontext des Genres/der künstlerischen Gattung verortet, Bezüge zu Arbeiten ähnlicher Art werden hergestellt und der Entstehungsprozess wie auch seine Ergebnisse werden reflektiert.
Themenwahl
Schülerinnen und Schüler können das Thema ihrer abschließenden Arbeit in der 7. Klasse frei wählen. Die Themenstellung (inkl. Erwartungshorizont) für die abschließende Arbeit wird schriftlich abgegeben und in der Regel über die Datenbank des BMBWF eingereicht. In der 8. Klasse wird die Schülerin/der Schüler kontinuierlich von der Betreuungsperson betreut. Wesentliche Arbeitsfortschritte werden von der Schülerin/dem Schüler im Begleitprotokoll und von der betreuenden Lehrperson im sogenannten Betreuungsprotokoll festgehalten.
Allgemeines zur abschließenden Arbeit
Eine abschließende Arbeit orientiert sich an einer wissenschaftlichen Methode und an Regeln einer guten wissenschaftlichen Praxis, sie befasst sich dabei aber nur mit einem sehr kleinen Themengebiet. Im Unterschied zu einer wissenschaftlichen steht bei einer abschließenden Arbeit nicht neuer Erkenntnisgewinn im Vordergrund, sondern der Nachweis, die wichtigsten Regeln der Wissenschaftlichkeit anwenden zu können.
Bei der Präsentation sollen die Kernaussagen und zentralen Ergebnisse der schriftlichen Arbeit strukturiert, anschaulich und inhaltlich richtig wiedergegeben werden. Darüber hinaus sollen die Ausdrucksfähigkeit und Medienkompetenz unter Beweis gestellt werden.
In der Diskussion sollen Fragen zum Inhalt der schriftlichen Arbeit und zur Vorgehensweise im Entstehungsprozess fundiert beantwortet, eigene Positionen schlüssig argumentiert und der persönliche Zugang zum Thema reflektiert werden.
Wichtige Eckpunkte
- Die ABA ist seit dem Schuljahr 2024/25 freiwillig. Alle Schüler können sich entscheiden, ob sie statt der ABA eine Prüfung im Rahmen der Reifeprüfung ablegen möchten.
- Jeder Schüler kann sein ABA-Thema frei wählen und sich eine beliebige Lehrperson als Betreuer aussuchen.
- Das ABA-Thema muss nicht einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können und die schriftliche Arbeit kann auch in einer lebenden Fremdsprache (Englisch oder Spanisch) verfasst werden, ebenso wie die Präsentation und Diskussion.
- Die ABA kann als reine Literaturarbeit verfasst werden oder kann auch empirische Elemente (Experimente, Fragebogenerhebungen, Interviews etc.) enthalten. Neu ab dem Schuljahr 2024/25 ist, dass die ABA auch im kreativen Bereich verfasst werden kann (Podcast, Video etc.).
- Die schriftliche Arbeit hat einen Umfang von ca. 20-25 Seiten (max. 60.000 Zeichen).
- Die Abgabe der schriftlichen Arbeit erfolgt in der 1. Woche des 2. Semesters der letzten Schulstufe.
- Der Termin für die Präsentation und Diskussion wird von der Bildungsdirektion für Niederösterreich festgelegt. Die Dauer der Präsentation und Diskussion beträgt 10 bis 15 Minuten.
- Die Beurteilung der ABA erfolgt durch die Kommission bestehend aus Vorsitzendem (ohne Stimmrecht), Direktor, Klassenvorstand und Betreuer (mit jeweils einer Stimme). Es wird eine Gesamtnote für die drei Teilleistungen schriftliche Arbeit, Präsentation und Diskussion vergeben.
- Der Titel und die Beurteilung der ABA werden im Reifeprüfungszeugnis angeführt.
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