Was ist die VWA?

Die vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) stellt eine der drei Säulen der neuen Reifeprüfung dar und ist somit für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Das Prüfungsgebiet VWA besteht aus einer schriftlichen Arbeit, welche selbständig und außerhalb der Unterrichtszeit in der 8. Klasse zu schreiben ist, sowie der Präsentation und Diskussion im Rahmen der Matura.

Eine vorwissenschaftliche Arbeit orientiert sich an einer wissenschaftlichen Methode und an Regeln einer guten wissenschaftlichen Praxis, sie befasst sich dabei aber nur mit einem sehr kleinen Themengebiet. Im Unterschied zu einer wissenschaftlichen steht bei einer vorwissenschaftlichen Arbeit nicht neuer Erkenntnisgewinn im Vordergrund, sondern der Nachweis, die wichtigsten Regeln der Wissenschaftlichkeit anwenden zu können.

Bei der Präsentation sollen die Kernaussagen und zentralen Ergebnisse der schriftlichen Arbeit strukturiert, anschaulich und inhaltlich richtig wiedergegeben werden. Darüber hinaus sollen die Ausdrucksfähigkeit und Medienkompetenz unter Beweis gestellt werden.

In der Diskussion sollen Fragen zum Inhalt der schriftlichen Arbeit und zur Vorgehensweise im Entstehungsprozess fundiert beantwortet, eigene Positionen schlüssig argumentiert und der persönliche Zugang zum Thema reflektiert werden.

 

Wichtige Eckpunkte

  • Jeder Schüler kann sein VWA-Thema frei wählen und sich eine beliebige Lehrperson als Betreuer aussuchen.
  • Das VWA-Thema muss nicht einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können und die schriftliche Arbeit kann auch in einer lebenden Fremdsprache (Englisch oder Spanisch) verfasst werden, ebenso wie die Präsentation und Diskussion.
  • Die VWA kann als reine Literaturarbeit verfasst werden oder kann auch empirische Elemente (Experimente, Fragebogenerhebungen, Interviews etc.) enthalten.
  • Die schriftliche Arbeit hat einen Umfang von ca. 20-25 Seiten (max. 60.000 Zeichen).
  • Die Abgabe der schriftlichen Arbeit erfolgt in der 1. Woche des 2. Semesters der letzten Schulstufe.
  • Der Termin für die Präsentation und Diskussion wird von der Bildungsdirektion für Niederösterreich festgelegt. Die Dauer der Präsentation und Diskussion beträgt 10 bis 15 Minuten.
  • Die Beurteilung der VWA erfolgt durch die Kommission bestehend aus Vorsitzendem (ohne Stimmrecht), Direktor, Klassenvorstand und Betreuer (mit jeweils einer Stimme). Es wird eine Gesamtnote für die drei Teilleistungen schriftliche Arbeit, Präsentation und Diskussion vergeben.
  • Der Titel und die Beurteilung der VWA werden im Reifeprüfungszeugnis angeführt.